Änderung der Gebührenordnung!

Liebe Patientenbesitzer*innen,

ab Oktober 2022 ändert sich voraussichtlich die tierärztliche Gebührenordnung, kurz GOT. Die GOT gibt den Rahmen vor, mit welchen Preisen, Tierärzte welche Behandlungen abrechnen müssen. Der Tierarzt kann je nach Aufwand und Ausstattung den 1-fachen oder bis zu 3-fachen Satz abrechnen.

Momentan rechnen wir mit dem 1,55- fachen Satz ab.

Die neue GOT wurde nach einer Studie vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erstellt, und trägt der mittlerweile hohen Qualifikation und Ausbildung vieler Tierärzte Rechnung, die der Humanmedizin gleichzustellen ist. Die Anpassung wird Auswirkungen auf die Abrechnung und unser Honorar haben.

Ein Beispiel:
Im jetzigen 1-fachen Satz kostet eine Allgemeinuntersuchung 13,47 Euro, nach der neuen GOT im 1-fachen Satz 23,62 Euro.

Wir werden die Anpassung nicht 1:1 übernehmen, müssen aber im gesetzlichen Rahmen bleiben. Hinzu kommen in dieser unruhigen Zeit die momentane Inflation und die Teuerung bei den Medikamenten.

Ich hoffe, dass sich die Entwicklung für uns alle im Rahmen halten wird!
Mir und meinem Team ist es wichtig, Sie bestmöglich zu informieren. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an!

Generell kann man unter den jetzigen Bedingungen raten, sich ausführlich über eine Tierkrankenversicherung (TKV) zu informieren.
Aus rechtlichen Gründen dürfen wir Ihnen zu keiner bestimmten TKV raten, doch wir können gerne im Gespräch thematisieren, auf was Sie achten sollten und welcher Versicherungsrahmen zu Ihrem Tier passen könnte.

Ihre
Stefanie Johanshon